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Veranstaltungshaftpflicht und GEMA Gebühren vorab klären
Für Vereine und gemeinnützige Organisationen sind öffentliche Feste und Feiern, Weihnachtstombolas oder Stände auf Weihnachtsmärkten eine beliebte Möglichkeit, Geld in die Vereinskasse zu spülen. Allerdings sind bei diesen Veranstaltungen, zu denen auch Nicht-Vereinsmitglieder Zugang haben, Sach- oder Personenschäden nicht auszuschließen. Damit nicht letztendlich der Vorstand mit seinem Privatvermögen in der Haftung steht, sollte jeder Verein sich durch Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht absichern. Ist eine musikalische Umrahmung der Veranstaltung geplant, können auch GEMA Gebühren fällig werden. Hier gilt es sich im Vorfeld zu erkundigen, um kostenintensive Nachforderungen zu vermeiden.
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