Schadensbeispiele
Für Sie wurden hier einige interessante Schadensbeispiele aus der Praxis aufgeführt.
Schadensbeispiel
Neue Vereinsmitglieder
NICHT RECHTZEITIG BEIM VERBAND GEMELDETE MITGLIEDER
Neue
Vereinsmitglieder werden nicht rechtzeitig beim Verband gemeldet und
haben deshalb noch keinen Unfallversicherungsschutz. Sie machen den
Verein für ausbleibende Unfallversicherungsleistungen in Höhe von
15.000 Euro verantwortlich, die der Verein aus eigenen Mitteln
erbringen muss. Der Vorstand haftet dem Verein gegenüber hierfür mit
seinem Privatvermögen!
Schadensbeispiel
Versäumnis des Schatzmeisters
VERSÄUMNIS BEIM VESAND WICHTIGER UNTERLAGEN
Der
Schatzmeister versäumt es, wichtige Unterlagen rechtzeitig zu
versenden. Wegen des verspäteten Eingangs verfällt der Anspruch des
Vereins auf Zuschüsse in Höhe von 12.000 Euro. Der Verein macht den
Schatzmeister dafür verantwortlich und fordert Schadenersatz. Der
Schatzmeister haftet für die entgangenen Zuschüsse unter Umständen mit
seinem Privatvermögen.
Schadensbeispiel
Veranstaltungs-Haftpflicht
VERANSTALTUNGS-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG NICHT ABGESCHLOSSEN
Der
Vorstand versäumt es, für eine Veranstaltung rechtzeitig die notwendige
und übliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei der
Veranstaltung verletzt sich ein Gast schwer und bekommt in einem
Rechtsstreit Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Zudem
fallen Kosten für Krankenhausaufenthalt, Lohnfortzahlung und
Krankengeld in Höhe von 45.000 Euro an. Der Verein muss diese Kosten
aus eigenen Mitteln zahlen.Er macht den Vorstand dafür verantwortlich.
Dieser haftet dem Verein gegenüber mit seinem Privatvermögen.
Schadensbeispiel
Schankerlaubnis
SCHANKERLAUBNIS NICHT BEANTRAGT
Obwohl
er den Auftrag dazu hatte, vergisst der Vorstand, die notwendige
Schankerlaubnis zu beantragen. Deshalb wird bei einer Kontrolle eine
Musikveranstaltung frühzeitig eingestellt. Dem Verein entgehen deshalb
Einnahmen und die Veranstaltung schließt mit einem Minus von 4.000 Euro.
Für
diesen Vemögensschaden macht der Verein den Vorstand verantwortlich und
fordert Schadenersatz. Diesen muss der Vorstand aus seinem
Privatvermögen bezahlen.
Schadensbeispiel
Lebensmittel bei Veranstaltung
UNZUREICHENDE EINWEISUNG BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN
Bei
einer Festveranstaltung wird der Verkaufsstand für Speisen
versehentlich mit Vereinsmitgliedern besetzt, die nicht die notwendige
Einweisung für den Umgang mit Lebensmitteln haben und deshalb dort
nicht tätig sein dürften. Bei einer behördlichen Kontrolle fällt dies
auf und der Verkauf von Speisen muss eingestellt werden. Dem Verein
fehlen dadurch 1.000 Euro Einnahmen. Er macht den Schatzmeister, der
die Vereinsmitglieder ausgewählt hatte, dafür verantwortlich und
fordert Schadenersatz.
Den Schadenersatz muss der Schatzmeister unter Umständen aus seinem Privatvermögen bezahlen.
Schadensbeispiel
Gemeinnützigkeit
VERLUST DER GEMEINNÜTZIGKEIT
Vereinsmitglieder und großzügige Unternehmen greifen dem Verein durch Spenden in Höhe von 10.000 Euro unter die Arme.
Dabei
verlassen sie sich darauf, dass der Verein gemeinnützig ist und daher
die Spende von der Steuer abgesetzt werden kann. Wegen falscher oder
verspäteter Abgabe der notwendigen Steuerunterlagen durch den
Schatzmeister verliert der Verein nachträglich seine Gemeinnützigkeit.
Dies führt dazu, dass die Gönner ihre Spenden nicht mehr steuerlich
absetzen können. Sie fordern vom Verein zu Recht Schadenersatz.
Der
Verein macht den Schatzmeister schadenersatzpflichtig und fordert 4.000
Euro, die dieser unter Umständen aus seinem Privatvermögen zahlen
müsste.
Schadensbeispiel
Schlüsselverlust
SCHLÜSSELVERLUST
Der
2. Vorstand ist im Besitz der Schlüssel für das eigene Vereinsheim und
für die gemeindeeigene Mehrzweckhalle. Aus Unachtsamkeit verliert er
diese Schlüssel. Um Einbrüche in die Gebäude zu verhindern, müssen die
Schließanlagen an beiden Gebäuden geändert, bzw. ausgetauscht werden.
Die Gemeinde macht den Verein für die Kosten in Höhe von 2.000 Euro
haftbar. Dem Verein selbst entstehen Kosten von 1.000 Euro.
Der
Verein macht für beide Fälle den 2. Vorstand verantwortlich. Dieser
haftet für die Kosten mit seinem Privatvermögen. Die Kosten werden vom
Versicherer bis max. 5000 Euro übemommen.
Schadensbeispiel
Veranstaltungshaftpflicht nicht abgeschlossen
VERANSTALTUNGSHAFTPFLICHT NICHT ABGESCHLOSSEN
Trotz bestehendem Vorstandsbeschluss wird vom Vorstand versäumt, eine
notwendige Haftpflichtversicherung für eine Veranstaltung
abzuschließen. Ein Gast verletzt sich bei der Veranstaltung und erhält
in dem nachfolgenden Rechtsstreit Schadenersatz in Höhe von 30.000
EURO. Kosten für Krankenhausaufenthalt, Lohnfortzahlung und Krankengeld
in Höhe von 60.000 EURO fallen zusätzlich an. Da der Verein diese
Kosten aus den eigenen Mitteln zahlen muss, macht er den Vorstand dafür
verantwortlich. Gegenüber dem Verein haftet dieser mit seinem
Privatvermögen.
Schadensbeispiel
Schankerlaubnis nicht beantragt
SCHANKERLAUBNIS NICHT BEANTRAGT
Der Vorstand vergisst eine notwendige Schankerlaubnis zu beantragen,
obgleich ein Auftrag hierzu vorlag. Anlässlich einer allgemeinen
Kontrolle der Schankerlaubnis muss eine Großveranstaltung frühzeitig
beendet werden. Folglich entgehen dem Verein Einnahmen und die
Veranstaltung schließt mit einem Minus von 10.000 EURO. Für diesen
Vermögensschaden macht der Verein den Vorstand verantwortlich und
fordert Schadenersatz, den der Vorstand aus seinem Privatvermögen
bezahlen muss.
Schadensbeispiel
Spenden bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit
SPENDEN BEI ABERKENNUNG DER GEMEINNÜTZIGKEIT
Unternehmen zahlen dem Verein Spenden in Höhe von insgesamt 50.000
EURO. Die Unternehmen verlassen sich darauf, dass der Verein
gemeinnützig ist und die Spende von der Steuer abgesetzt werden kann.
Auf Grund falscher oder verspäteter Abgabe der notwendigen
Steuerunterlagen durch den Versicherungsnehmer verliert der Verein
nachträglich seine Gemeinnützigkeit. Dies führt dazu, dass die
Unternehmen die Spenden nicht steuerlich absetzen können. Sie fordern
vom Verein Schadenersatz. Dieser macht den Versicherungsnehmer
schadenersatzpflichtig und fordert 15.000 EURO.
Schadensbeispiel
Falsche Angabe bei der Sozialversicherung
FALSCHE ANGABE BEI DER SOZIALVERSICHERUNG
Ein
Sportverein hat mehrere Angestellte. Gegenüber den Behörden werden
versehentlich falsche Angabe zur Sozialversicherung gemacht. Als ein
Mitarbeiter in Rente geht bekommt er nur eine monatliche Rentenleistung
von 135 EURO. Der Mitarbeiter macht den Verein haftbar.
Quelle: ARAG
Schadensbeispiel
Steuernachzahlung
STEUERNACHZAHLUNG
Ein
Verein führt versehentlich zu wenig Steuern ab. Dem Finanzamt fällt
dies bei einer Betriebsprüfung erst nach 5 Jahren auf. Es fordert somit
für die letzten 5 Jahre diesen Steuerfehlbetrag in Höhe von 15.000 EURO
im Rahmen einer Nachzahlung an. Der Verein kann diesen Betrag nicht
aufbringen und nimmt einen Kredit auf. Die hierfür anfallenden Zinsen
stellen teilweise einen Schaden dar.
Quelle: ARAG
Schadensbeispiel
Künstlergage bei Ausfall der Veranstaltung
KÜNSTLERGAGE BEI AUSFALL DER VERANSTALTUNG
Der
Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Als
Publikumsmagnet engagiert er eine Karibik Band mit Samba Tanztruppe. Er
versäumt aber das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wird
untersagt. Die Künstlergage bleibt am Verein hängen.
Quelle: ARAG
Schadensbeispiel
Neubau des Vereinsheimes
NEUBAU EINES VEREINSHEIMES
Der
Vereinsvorstand beschließt den Neubau eines Vereinsheimes. Das
Sportgelände grenzt an ein Naturschutzgebiet. Infolge mangelnder
Kenntnis wird der Neubau in Eigenleistung zu Teil auf dem Grund eines
angrenzenden Naturschutzgebietes errichtet. Die Verwaltung erfährt von
dem Bauvorgang, stoppt die Arbeiten und verordnet den Abriss des
Rohbaus sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Dem
Verein entsteht ein Vermögensschaden in Höhe von 125.000 EURO.
Schadensbeispiel
Pachtvertrag eines Gastronomiebetriebes
PACHTVERTRAG EINES GASTRONOMIEBETRIEBS
Der Vorstand eines Tennisclubs hat sich mit dem Pächter für das
Vereinsheim überworfen und einem neuen Pächter bereits eine Zusage zur
Übernahme des Gastronomiebetriebes zu einem bestimmten Termin erteilt.
Dabei wurde versäumt dem alten Pächter fristgerecht zu kündigen. Der
Vertrag läuft somit ein Jahr weiter. Da der neue Pächter schon eine
Zusage bekam, hat dieser seine alte Pacht gekündigt und steht durch
entsprechende Weitervermietung nunmehr ohne Pacht da. Den Umsatzausfall
macht er beim Verein geltend.
Schadensbeispiel
Werbevertrag mit einem Sponsor
WERBEVERTRAG MIT EINEM SPONSOR
Der Vorstand eines Vereins schließt mit einem Sponsor einen
Werbevertrag ab. Die Einnahmen aus dem Werbevertrag verstoßen in ihrer
Höhe gegen die Vorschriften der Gemeinnützigkeit. Dies hat der Verein
versehentlich nicht erkannt. Die daraufhin gem. § 10 b Abs. 4 EstG
nacherhobenen Steuern übernimmt die
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Schadensbeispiel
Ausschreibung zum Erwerb neuer Sportgeräte
AUSSCHREIBUNG ZUM ERWERB NEUER SPORTGERÄTE
Der Vorstand eines Ruderclubs berät über den Kauf neuer besserer und
schnellerer Boote. An der Ausschreibung beteiligt sich auch ein
osteuropäisches Unternehmen, das mit geheimen Erkenntnissen aus der
nationalen Sportforschung wirbt. Der Vorstand kauft daraufhin mehrere
Bootsklassen dieses Herstellers im Wert von 52.000 EURO. Die
Überraschung kam bei der Anlieferung. Es handelt sich um veraltete
Boote, die nicht mehr konkurrenzfähig sind und einen Marktwert von
lediglich 20.000 EURO haben. Die Boote sollten aufgrund der nicht
gegebenen Voraussetzungen innerhalb der vereinbarten Umtauschfrist
zurückgegeben werden. Diese Frist wird jedoch versäumt, so dass ein
Schaden beim Verein in Höhe von 32.000 EURO entsteht.
Schadensbeispiel
Beinbruch am Faschingsfest des Sportvereins
BEINBRUCH AM FASCHINGSFEST DES SPORTVEREINS
Ein Beinbruch auch für den Verein
Ohne Zusatzversicherungen kann es teuer werden – Vergleich vor Gericht
Kitzingen.
In der Werbung ist alles so einfach. Egal was passiert- die
Versicherung macht das schon. Im wirklichen Leben scheint alles
unendlich viel komplizierter zu sein. Dabei kann es so weit gehen, dass
man für seine ehrenamtliche Arbeit bestraft wird und gegen seinen
eigenen Verein klagen muss.
Die Geschichte nimmt bei einem
Sportverein im Landkreis Kitzingen ihren Anfang. Dort organisiert der
Vergnügungsausschuss ein Faschingsfest weshalb die Halle entsprechend
hübsch dekoriert wurde. Beim Abbau der Dekoration passierte es. Eine
Frau aus dem Vergnügungsausschuss fiel dabei von einem Gerüst. Und kurz
darauf aus allen Wolken.
Komplizierte Brüche zogen fünf
Operationen nach sich. Trotz Krankenkasse türmten sich im Laufe der
Zeit einige Kosten auf. Also wandte sich die Frau an Ihren Verein. Der
klopfte bei seiner Haftpflichtversicherung an doch die winkte ab. Weil
nur abgesichert ist, was dem „Vereinszweck“ dient. Bei einem
Sportverein gehört Fasching sicher nicht dazu.
Genau hier wird
etwas deutlich, das Insider als „gewisse Problematik“ beschreiben. Um
als Verein auf der sicheren Seite zu sein, sind neben der gesetzlich
vorgegebenen Haftpflichtversicherung eine Reihe von
Zusatzversicherungen nötig. Und VereinsVorsitzende sollten im Nebenjob
am besten Versicherungsvertreter sein und Herr Kaiser heißen um noch
durchblicken zu können.
Ein vom Bayerischen LandesSportverband
(BLSV) herausgegebenes Heft mit der Überschrift „Die Sportversicherung“
hat 32 Seiten und macht den Laien auch nach dreimaligem Durchlesen und
dem Studium von Sonderrisiken und Ausschlüssen nicht 100 Prozent
schlauer. Weshalb sich ein Blick in die Praxis empfiehlt. Beim größten
Sportverein im Landkreis Kitzingen füllt das Thema Versicherungen
einige Aktenordner. Für seine 1500 Mitglieder hat sich Geschäftsführer
Alwin Helbig in unzähligen Stunden in die Versicherungsmaterie
eingearbeitet.
Wie unzählig die Stunden sind lässt sich mit Blick
auf die Zusatzversicherungen erahnen. Kfz-Zusatzversicherung,
Reiseversicherung, Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei Kursen
bis hin zu Versicherungen für Veranstaltungen.
Für seine Mitglieder
zahlt die TG Kitzingen jährlich 1470 Euro für die vorgeschriebene
Haftpflicht. Dazu gesellen sich viele weitere Versicherungen,- was am
Ende noch mal 1000 Euro ausmacht. Damit ist ziemlich alles abgedeckt,
vor bösen Überraschungen sieht sich der TGK gefeit: Ob beim
Kinderfasching oder wenn Eltern die Kinder zu Auswärtsspielen fahren –
Sicherheit geht vor.
Auf Schmerzensgeld verzichten
Fehlen
die Zusatz-Versicherungen, kann das für den Verein teuer werden. Der
Kitzinger Zivilrichter und Amtsgerichtsdirektor Paul Spengler schlug
dem beklagten Verein vor, er möge für die entstandenen Kosten der Frau
1000 Euro hinblättern. Im Gegenzug würde das Opfer auf ein denkbares
Schmerzensgeld von ein paar tausend Euro verzichten – schließlich hängt
sie an dem Verein und will auch künftig noch für vergnügliche Stunden
sorgen.
Der Verein hat nun bis Ende Mai Zeit, über den
Vorschlag nachzudenken. Sollte es zu keiner Einigung kommen, könnte der
Streitwert samt Schmerzensgeld in eine solche Höhe klettern, dass der
Fall möglicherweise vor dem Würzburger Landgericht landet.
(Quelle: MAIN-POST v. 21.04.07) Redaktionsmitglied FRANK WEICHHAN