SCHADENSBEISPIELE AUS DER PRAXIS

Hier finden Sie einige interessante Beispiele.

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Schadensbeispiele

Für Sie wurden hier einige interessante Schadensbeispiele aus der Praxis aufgeführt.

 

Schadensbeispiel

Neue Vereinsmitglieder

NICHT RECHTZEITIG BEIM VERBAND GEMELDETE MITGLIEDER

Neue Vereinsmitglieder werden nicht rechtzeitig beim Verband gemeldet und haben deshalb noch keinen Unfallversicherungsschutz. Sie machen den Verein für ausbleibende Unfallversicherungsleistungen in Höhe von 15.000 Euro verantwortlich, die der Verein aus eigenen Mitteln erbringen muss. Der Vorstand haftet dem Verein gegenüber hierfür mit seinem Privatvermögen!

Schadensbeispiel

Versäumnis des Schatzmeisters

VERSÄUMNIS BEIM VESAND WICHTIGER UNTERLAGEN

Der Schatzmeister versäumt es, wichtige Unterlagen rechtzeitig zu versenden. Wegen des verspäteten Eingangs verfällt der Anspruch des Vereins auf Zuschüsse in Höhe von 12.000 Euro. Der Verein macht den Schatzmeister dafür verantwortlich und fordert Schadenersatz. Der Schatzmeister haftet für die entgangenen Zuschüsse unter Umständen mit seinem Privatvermögen.

Schadensbeispiel

Veranstaltungs-Haftpflicht

VERANSTALTUNGS-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG NICHT ABGESCHLOSSEN

Der Vorstand versäumt es, für eine Veranstaltung rechtzeitig die notwendige und übliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei der Veranstaltung verletzt sich ein Gast schwer und bekommt in einem Rechtsstreit Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Zudem fallen Kosten für Krankenhausaufenthalt, Lohnfortzahlung und Krankengeld in Höhe von 45.000 Euro an. Der Verein muss diese Kosten aus eigenen Mitteln zahlen.Er macht den Vorstand dafür verantwortlich. Dieser haftet dem Verein gegenüber mit seinem Privatvermögen.

Schadensbeispiel

Schankerlaubnis

SCHANKERLAUBNIS NICHT BEANTRAGT

Obwohl er den Auftrag dazu hatte, vergisst der Vorstand, die notwendige Schankerlaubnis zu beantragen. Deshalb wird bei einer Kontrolle eine Musikveranstaltung frühzeitig eingestellt. Dem Verein entgehen deshalb Einnahmen und die Veranstaltung schließt mit einem Minus von 4.000 Euro.

Für diesen Vemögensschaden macht der Verein den Vorstand verantwortlich und fordert Schadenersatz. Diesen muss der Vorstand aus seinem Privatvermögen bezahlen.

Schadensbeispiel

Lebensmittel bei Veranstaltung

UNZUREICHENDE EINWEISUNG BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN

 

Bei einer Festveranstaltung wird der Verkaufsstand für Speisen versehentlich mit Vereinsmitgliedern besetzt, die nicht die notwendige Einweisung für den Umgang mit Lebensmitteln haben und deshalb dort nicht tätig sein dürften. Bei einer behördlichen Kontrolle fällt dies auf und der Verkauf von Speisen muss eingestellt werden. Dem Verein fehlen dadurch 1.000 Euro Einnahmen. Er macht den Schatzmeister, der die Vereinsmitglieder ausgewählt hatte, dafür verantwortlich und fordert Schadenersatz.
Den Schadenersatz muss der Schatzmeister unter Umständen aus seinem Privatvermögen bezahlen.

Schadensbeispiel

Gemeinnützigkeit

VERLUST DER GEMEINNÜTZIGKEIT

Vereinsmitglieder und großzügige Unternehmen greifen dem Verein durch Spenden in Höhe von 10.000 Euro unter die Arme.
Dabei verlassen sie sich darauf, dass der Verein gemeinnützig ist und daher die Spende von der Steuer abgesetzt werden kann. Wegen falscher oder verspäteter Abgabe der notwendigen Steuerunterlagen durch den Schatzmeister verliert der Verein nachträglich seine Gemeinnützigkeit. Dies führt dazu, dass die Gönner ihre Spenden nicht mehr steuerlich absetzen können. Sie fordern vom Verein zu Recht Schadenersatz.
Der Verein macht den Schatzmeister schadenersatzpflichtig und fordert 4.000 Euro, die dieser unter Umständen aus seinem Privatvermögen zahlen müsste.

Schadensbeispiel

Schlüsselverlust

SCHLÜSSELVERLUST

Der 2. Vorstand ist im Besitz der Schlüssel für das eigene Vereinsheim und für die gemeindeeigene Mehrzweckhalle. Aus Unachtsamkeit verliert er diese Schlüssel. Um Einbrüche in die Gebäude zu verhindern, müssen die Schließanlagen an beiden Gebäuden geändert, bzw. ausgetauscht werden. Die Gemeinde macht den Verein für die Kosten in Höhe von 2.000 Euro haftbar. Dem Verein selbst entstehen Kosten von 1.000 Euro.

Der Verein macht für beide Fälle den 2. Vorstand verantwortlich. Dieser haftet für die Kosten mit seinem Privatvermögen. Die Kosten werden vom Versicherer bis max. 5000 Euro übemommen.

Schadensbeispiel

Veranstaltungshaftpflicht nicht abgeschlossen

VERANSTALTUNGSHAFTPFLICHT NICHT ABGESCHLOSSEN

Trotz bestehendem Vorstandsbeschluss wird vom Vorstand versäumt, eine notwendige Haftpflichtversicherung für eine Veranstaltung abzuschließen. Ein Gast verletzt sich bei der Veranstaltung und erhält in dem nachfolgenden Rechtsstreit Schadenersatz in Höhe von 30.000 EURO. Kosten für Krankenhausaufenthalt, Lohnfortzahlung und Krankengeld in Höhe von 60.000 EURO fallen zusätzlich an. Da der Verein diese Kosten aus den eigenen Mitteln zahlen muss, macht er den Vorstand dafür verantwortlich. Gegenüber dem Verein haftet dieser mit seinem Privatvermögen.

Schadensbeispiel

Schankerlaubnis nicht beantragt

SCHANKERLAUBNIS NICHT BEANTRAGT

Der Vorstand vergisst eine notwendige Schankerlaubnis zu beantragen, obgleich ein Auftrag hierzu vorlag. Anlässlich einer allgemeinen Kontrolle der Schankerlaubnis muss eine Großveranstaltung frühzeitig beendet werden. Folglich entgehen dem Verein Einnahmen und die Veranstaltung schließt mit einem Minus von 10.000 EURO. Für diesen Vermögensschaden macht der Verein den Vorstand verantwortlich und fordert Schadenersatz, den der Vorstand aus seinem Privatvermögen bezahlen muss.

Schadensbeispiel

Spenden bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit

SPENDEN BEI ABERKENNUNG DER GEMEINNÜTZIGKEIT

Unternehmen zahlen dem Verein Spenden in Höhe von insgesamt 50.000 EURO. Die Unternehmen verlassen sich darauf, dass der Verein gemeinnützig ist und die Spende von der Steuer abgesetzt werden kann. Auf Grund falscher oder verspäteter Abgabe der notwendigen Steuerunterlagen durch den Versicherungsnehmer verliert der Verein nachträglich seine Gemeinnützigkeit. Dies führt dazu, dass die Unternehmen die Spenden nicht steuerlich absetzen können. Sie fordern vom Verein Schadenersatz. Dieser macht den Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig und fordert 15.000 EURO.

Schadensbeispiel

Falsche Angabe bei der Sozialversicherung

FALSCHE ANGABE BEI DER SOZIALVERSICHERUNG

Ein Sportverein hat mehrere Angestellte. Gegenüber den Behörden werden versehentlich falsche Angabe zur Sozialversicherung gemacht. Als ein Mitarbeiter in Rente geht bekommt er nur eine monatliche Rentenleistung von 135 EURO. Der Mitarbeiter macht den Verein haftbar.

Quelle: ARAG

Schadensbeispiel

Steuernachzahlung

STEUERNACHZAHLUNG

Ein Verein führt versehentlich zu wenig Steuern ab. Dem Finanzamt fällt dies bei einer Betriebsprüfung erst nach 5 Jahren auf. Es fordert somit für die letzten 5 Jahre diesen Steuerfehlbetrag in Höhe von 15.000 EURO im Rahmen einer Nachzahlung an. Der Verein kann diesen Betrag nicht aufbringen und nimmt einen Kredit auf. Die hierfür anfallenden Zinsen stellen teilweise einen Schaden dar.

Quelle: ARAG

Schadensbeispiel

Künstlergage bei Ausfall der Veranstaltung

KÜNSTLERGAGE BEI AUSFALL DER VERANSTALTUNG

Der Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Als Publikumsmagnet engagiert er eine Karibik Band mit Samba Tanztruppe. Er versäumt aber das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wird untersagt. Die Künstlergage bleibt am Verein hängen.

Quelle: ARAG

Schadensbeispiel

Neubau des Vereinsheimes

NEUBAU EINES VEREINSHEIMES

Der Vereinsvorstand beschließt den Neubau eines Vereinsheimes. Das Sportgelände grenzt an ein Naturschutzgebiet. Infolge mangelnder Kenntnis wird der Neubau in Eigenleistung zu Teil auf dem Grund eines angrenzenden Naturschutzgebietes errichtet. Die Verwaltung erfährt von dem Bauvorgang, stoppt die Arbeiten und verordnet den Abriss des Rohbaus sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Dem Verein entsteht ein Vermögensschaden in Höhe von 125.000 EURO.

Schadensbeispiel

Pachtvertrag eines Gastronomiebetriebes

PACHTVERTRAG EINES GASTRONOMIEBETRIEBS

Der Vorstand eines Tennisclubs hat sich mit dem Pächter für das Vereinsheim überworfen und einem neuen Pächter bereits eine Zusage zur Übernahme des Gastronomiebetriebes zu einem bestimmten Termin erteilt. Dabei wurde versäumt dem alten Pächter fristgerecht zu kündigen. Der Vertrag läuft somit ein Jahr weiter. Da der neue Pächter schon eine Zusage bekam, hat dieser seine alte Pacht gekündigt und steht durch entsprechende Weitervermietung nunmehr ohne Pacht da. Den Umsatzausfall macht er beim Verein geltend.

Schadensbeispiel

Werbevertrag mit einem Sponsor

WERBEVERTRAG MIT EINEM SPONSOR

Der Vorstand eines Vereins schließt mit einem Sponsor einen Werbevertrag ab. Die Einnahmen aus dem Werbevertrag verstoßen in ihrer Höhe gegen die Vorschriften der Gemeinnützigkeit. Dies hat der Verein versehentlich nicht erkannt. Die daraufhin gem. § 10 b Abs. 4 EstG nacherhobenen Steuern übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Schadensbeispiel

Ausschreibung zum Erwerb neuer Sportgeräte

AUSSCHREIBUNG ZUM ERWERB NEUER SPORTGERÄTE

Der Vorstand eines Ruderclubs berät über den Kauf neuer besserer und schnellerer Boote. An der Ausschreibung beteiligt sich auch ein osteuropäisches Unternehmen, das mit geheimen Erkenntnissen aus der nationalen Sportforschung wirbt. Der Vorstand kauft daraufhin mehrere Bootsklassen dieses Herstellers im Wert von 52.000 EURO. Die Überraschung kam bei der Anlieferung. Es handelt sich um veraltete Boote, die nicht mehr konkurrenzfähig sind und einen Marktwert von lediglich 20.000 EURO haben. Die Boote sollten aufgrund der nicht gegebenen Voraussetzungen innerhalb der vereinbarten Umtauschfrist zurückgegeben werden. Diese Frist wird jedoch versäumt, so dass ein Schaden beim Verein in Höhe von 32.000 EURO entsteht.

Schadensbeispiel

Beinbruch am Faschingsfest des Sportvereins

BEINBRUCH AM FASCHINGSFEST DES SPORTVEREINS

Ein Beinbruch auch für den Verein

Ohne Zusatzversicherungen kann es teuer werden – Vergleich vor Gericht
 
Kitzingen.  In der Werbung ist alles so einfach. Egal was passiert- die Versicherung macht das schon. Im wirklichen Leben scheint alles unendlich viel komplizierter zu sein. Dabei kann es so weit gehen, dass man für seine ehrenamtliche Arbeit bestraft wird und gegen seinen eigenen Verein klagen muss.
 
Die Geschichte nimmt bei einem Sportverein im Landkreis Kitzingen ihren Anfang. Dort organisiert der Vergnügungsausschuss ein Faschingsfest weshalb die Halle entsprechend hübsch dekoriert wurde. Beim Abbau der Dekoration passierte es. Eine Frau aus dem Vergnügungsausschuss fiel dabei von einem Gerüst. Und kurz darauf aus allen Wolken.
 
Komplizierte Brüche zogen fünf Operationen nach sich. Trotz Krankenkasse türmten sich im Laufe der Zeit einige Kosten auf. Also wandte sich die Frau an Ihren Verein. Der klopfte bei seiner Haftpflichtversicherung an doch die winkte ab. Weil nur abgesichert ist, was dem „Vereinszweck“ dient. Bei einem Sportverein gehört Fasching sicher nicht dazu.
 
Genau hier wird etwas deutlich, das Insider als „gewisse Problematik“ beschreiben. Um als Verein auf  der sicheren Seite zu sein, sind neben der gesetzlich vorgegebenen Haftpflichtversicherung eine Reihe von Zusatzversicherungen nötig. Und VereinsVorsitzende sollten im Nebenjob am besten Versicherungsvertreter sein und Herr Kaiser heißen um noch durchblicken zu können.
 
Ein vom Bayerischen LandesSportverband (BLSV) herausgegebenes Heft mit der Überschrift „Die Sportversicherung“ hat 32 Seiten und macht den Laien auch nach dreimaligem Durchlesen und dem Studium von Sonderrisiken und Ausschlüssen nicht 100 Prozent schlauer. Weshalb sich ein Blick in die Praxis empfiehlt. Beim größten Sportverein im Landkreis Kitzingen füllt das Thema Versicherungen einige Aktenordner. Für seine 1500 Mitglieder hat sich Geschäftsführer Alwin Helbig in unzähligen Stunden in die Versicherungsmaterie eingearbeitet.
Wie unzählig die Stunden sind lässt sich mit Blick auf die Zusatzversicherungen erahnen. Kfz-Zusatzversicherung, Reiseversicherung, Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei Kursen bis hin zu Versicherungen für Veranstaltungen.
Für seine Mitglieder zahlt die TG Kitzingen jährlich 1470 Euro für die vorgeschriebene Haftpflicht. Dazu gesellen sich viele weitere Versicherungen,- was am Ende noch mal 1000 Euro ausmacht. Damit ist ziemlich alles abgedeckt, vor bösen Überraschungen sieht sich der TGK gefeit: Ob beim Kinderfasching oder wenn Eltern die Kinder zu Auswärtsspielen fahren – Sicherheit geht vor.

Auf Schmerzensgeld verzichten
 
Fehlen die Zusatz-Versicherungen, kann das für den Verein teuer werden. Der Kitzinger Zivilrichter und Amtsgerichtsdirektor Paul Spengler schlug dem beklagten Verein vor, er möge für die entstandenen Kosten der Frau 1000 Euro hinblättern. Im Gegenzug würde das Opfer auf ein denkbares Schmerzensgeld von ein paar tausend Euro verzichten – schließlich hängt sie an dem Verein und will auch künftig noch für vergnügliche Stunden sorgen.
 
Der Verein hat nun bis Ende Mai Zeit, über den Vorschlag nachzudenken. Sollte es zu keiner Einigung kommen, könnte der Streitwert samt Schmerzensgeld in eine solche Höhe klettern, dass der Fall möglicherweise vor dem Würzburger Landgericht landet.
 
(Quelle: MAIN-POST v. 21.04.07) Redaktionsmitglied FRANK WEICHHAN