SCHADENSBEISPIELE AUS DER PRAXIS

Hier finden Sie einige interessante Beispiele.

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SCHADENSBEISPIELE AUS DER PRAXIS

Der Vereins-Schutzbrief“ schützt die Vereinsvorstände vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung sowohl gegenüber dem eigenen Verein (Innenhaftung) als auch gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Versichert sind außerdem die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Schadenfall sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen. Weiterhin erhält der Verantwortungsträger im Ehrenamt eine rechtssichere fachliche Beratung in Recht- und Steuern zur Vorsorge, damit es nicht erst zum Schadenfall kommen muss. Weitere fachliche Informationen rund um die Vereinsführung werden Ihnen über das Internet unter www.deutsches-ehrenamt.de zur Verfügung gestellt.
 
Einige Schadensituationen und die mögliche persönliche Haftung bei den Verantwortungsträgern im Verein:
 

  • Missmanagement, z.B. fehlerhaftes oder unzureichendes Controlling
  • Versäumen der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Subventionen
  • Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern
  • Abschluss von für den Verein ungünstigen Verträgen
  • Fehler bei der Auswahl von Mitarbeitern
  • Unzureichende Überwachung von Mitarbeitern
  • Verbindliche mehrjährige Einstellung unter Gehalts- und Altersvorsorgezusage, die nicht in internes Vergütungssystem passt.
  • Unzureichende Gestaltung der Regeln und Anweisungen für die Durchführung von Geschäftsabläufen, vor allem auch der Gefahrenabwehr.
  • Versäumen der internen Kommunikation von Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Gründung bzw. Erwerb von neuen Tochterunternehmen
  • Abschluss langfristige Mietverträge zu ungünstigen Konditionen
  • Versäumen der Optionsverträge zur Verlängerung von Verträgen
  • Aberkennung der Gemeinnützigkeit
  • Versäumnisse bei der Beantragung öffentlicher Mittel
  • Forderungsausfall durch Vergabe an wirtschaftlich angeschlagene Auftragnehmer