Risikoverlagerung

Mehr Sicherheit im Verein

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RISIKOVERLAGERUNG AUF VERSICHERUNGEN

Anzuraten ist jedem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied die Haftung für grob-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen durch Abschluß bei einer Spezial-Rechtschutzversicherung, die auch bei Auseinandersetzung mit dem eigenen Verein Versicherungsschutz gewährt, abzufedern.

Um sich vor persönlichen finanziellen Haftungsrisiken als Vorstandsmitglied im Verein zu schützen, ist es notwendig eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Einen Versicherungsschutz, der die beide Haftungsbereiche gegenüber Ansprüchen des Vereins als auch Dritter gegen das ehrenamtliche Vorstandsmitglied sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beinhaltet, bietet die Mitgliedschaft im DEeV.

 

Empfehlung:
Prüfen Sie als Vorstand sehr genau Ihren Versicherungsschutz, auch wenn ihr Verein Mitglied in einem Landesverband ist, denn auch da entgegen der häufigen Meinung, sind die persönlichen finanziellen Haftungsrisiken für die Vorstandsmitglieder nur sehr gering oder überhaupt nicht abgesichert.
Lösung:
Auch hier bietet die Mitgliedschaft bei dem DEUTSCHES EHRENAMT e.V. mit seinem Vereins-Schutzbrief die notwendige umfassende Ergänzung und Hilfestellung zu Ihrer persönlichen Sicherheit im Ehrenamt.