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Anmeldung für Mitglieder
RISIKOVERLAGERUNG AUF VERSICHERUNGEN
Anzuraten ist jedem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied die Haftung für
grob-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen durch Abschluß bei einer
Spezial-Rechtschutzversicherung, die auch bei Auseinandersetzung mit
dem eigenen Verein Versicherungsschutz gewährt, abzufedern.
Um sich vor persönlichen finanziellen Haftungsrisiken als
Vorstandsmitglied im Verein zu schützen, ist es notwendig eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Einen Versicherungsschutz, der die beide Haftungsbereiche gegenüber
Ansprüchen des Vereins als auch Dritter gegen das ehrenamtliche
Vorstandsmitglied sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
beinhaltet, bietet die Mitgliedschaft im DEeV.


