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RECHTLICHE ASPEKTE DER VORSTANDSMITGLIEDSCHAFT EINES E.V. UND NICHT E.V.
Viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder glauben noch immer weitgehend, nicht
privat zu haften, wenn sie ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied
ausüben. Häufig gehen sie davon aus, geschützt zu sein, weil sie „alles
nur für den Verein“ und zudem „ehrenamtlich“ tun. Aufklärung ist in
diesem Bereich unerlässlich, um ehrenamtlich Tätige vor einem
möglicherweise drohenden finanziellen Ruin zu bewahren. Infolge der nun
geänderten Finanzierungsbedingungen und der Diskussion über das Gesetz
zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich dürften vermehrt
Haftungsverfahren gegen Vorstandsmitglieder ausgelöst werden. Da
ehrenamtliche Vorstandsmitglieder eines eingetragenen als auch nicht
eingetragenen Vereins die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leitung
und Führung des Vereins tragen, sind sie, wie hauptberufliche
Vorstandsmitglieder, persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Durch die
geänderte Rechtslage haben sich dabei diese Risiken sogar noch erhöht.
Deswegen ist es unterlässlich für jedes Mitglied eines Vorstands sich
die Kenntnisse über diese Risiken anzueignen und sich zu schützen.
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