Rechtsfragen

Wichtige rechtliche Aspekte im Verein

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RECHTLICHE ASPEKTE DER VORSTANDSMITGLIEDSCHAFT EINES E.V. UND NICHT E.V.

Viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder glauben noch immer weitgehend, nicht privat zu haften, wenn sie ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied ausüben. Häufig gehen sie davon aus, geschützt zu sein, weil sie „alles nur für den Verein“ und zudem „ehrenamtlich“ tun. Aufklärung ist in diesem Bereich unerlässlich, um ehrenamtlich Tätige vor einem möglicherweise drohenden finanziellen Ruin zu bewahren. Infolge der nun geänderten Finanzierungsbedingungen und der Diskussion über das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich dürften vermehrt Haftungsverfahren gegen Vorstandsmitglieder ausgelöst werden. Da ehrenamtliche Vorstandsmitglieder eines eingetragenen als auch nicht eingetragenen Vereins die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leitung und Führung des Vereins tragen, sind sie, wie hauptberufliche Vorstandsmitglieder, persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Durch die geänderte Rechtslage haben sich dabei diese Risiken sogar noch erhöht.

Deswegen ist es unterlässlich für jedes Mitglied eines Vorstands sich die Kenntnisse über diese Risiken anzueignen und sich zu schützen.

Frage:
Unterscheidet sich das Haftungsrisiko von ehren- und hauptamtlichen  Vorstandsmitgliedern?

Antwort:
Die Unterschiede sind nicht gravierend. Vielfach wird vertreten, dass ein hauptamtliches, aber teilweise weisungsgebundenes Vorstandsmitglied im Verhältnis zu einem ehrenamtlichen Vorstand nur eingeschränkt haftet. Auch die konkrete Satzungsgestaltung ist von Bedeutung.